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Netzsperren - Mit Sicherheit gegen Freiheit.Hat sich bei der letzten Bundestagswahl die Vernunft (oder die Piratenpartei) durchgesetzt ?? Löschen statt sperren: Die FDP hat in den Koalitionsverhandlungen mal eben das Anti-Kinderporno-Gesetz von Ursula von der Leyen (vorläufig) umgekehrt - und damit endlich eine Forderung von Internet-Aktivisten umgesetzt. Frau von der Leyens Fantasie: Das Bundeskriminalamt (BKA) sollte den Internetprovidern geheime Listen mit verbotenen Internetadressen geben. Internetnutzer sollten nicht auf die gesperrten Seiten gelangen, sondern auf ein Stoppschild. Die verbotenen Seiten wären zwar - für eingeweihte Internetnutzer - noch erreichbar, doch das Stoppschild dient als Sichtblende für die nicht so versierten Computernutzer. Die jetzige schwarz-gelbe Murks-Koalition hat beschlossen, die durch die vorhergehende Bundesregierung beschlossenen, neuen Machtbefugnisse im Netz zunächst ein Jahr lang nicht anzuwenden. Das heißt, die Sperrlisten sind ein Jahr lang erst einmal gestoppt; in einem Jahr soll überprüft werden, ob diese Maßnahme greift. Es gilt jetzt auch hier das schwarz-gelbe "Prinzip" des "Merkel-Murks". Statt der Sperren sollen Strafverfolger jetzt endlich die Anbieter und Produzenten von beanstandeten Seiten mit den Mitteln des Rechtsstaats effektiv verfolgen. Genau das hatten die vielen Kritiker des Sperrgesetzes stets gefordert. "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren." Benjamin Franklin Was bisher geschah.Das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" (Früher: Änderungsantrag des Telemediengesetzes, (Vulgo: Zensurerleichterungsgesetz) alle gesetzgeberischen Hürden genommen, und sollte ursprünglich am 1. August 2009 in Kraft treten. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hatte den Text zunächst der EU-Kommission zur Prüfung im Rahmen des sogenannten "Notifizierungsverfahrens" (was auch immer das ist) vorgelegt. Die Prüfung des Textes durch die Brüsseler Behörde verzögert das Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes um mehrere Monate. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler hat aber - wider Erwarten - das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet am 17. Februar 2010 doch unterzeichnet. Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung (normalerweise ist nach der Unterschrift durch das Staatsoberhaupt bis zur Verkündung eines Normenwerks im Bundesgesetzblatt mit einer dreiwöchigen Frist zu rechnen) des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des Bundesgesetzblattes am 22. Februar 2010 tritt das Gesetz am 23. Februar 2010 in Kraft. Der Bundespräsident ging davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfen werde. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) und andere Kritiker haben seinerzeit gefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen da es nicht verfassungskonform und daher nicht in Kraft treten dürfte. So habe der Bund weder die Gesetzgebungs- noch Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetztgebungsverfahren selbst sei "massiv fehlerbehaftet" gewesen. Die jetzige Bundesregierung ist inzwischen von dem seinerzeit von der großen Koalition beschlossenen Vorhaben abgerückt, kinderpornografische Webseiten im Internet durch eine Sichtblende zu "sperren". Dieses geschieht nicht aus Vernunftsgründen wie man bei oberflächliche Betrachtung meinen könnte, sondern dem Zwang der Ereignisse folgend. Die Bundesregierung will jetzt dafür sorgen, dass das Bundeskriminalamt die Sperrklauseln nicht umsetzt. Staatsrechtler haben den Weg zur Nichtanwendung weiter Teile eines gültigen Gesetzes als höchst problematisch eingestuft. Vernünftig wäre es gewesen das in Kraft getretene Gesetz - unter Beteiligung des Parlaments - aufzuheben und nicht den juristische zweifelhafte Weg eines Nichtanwendungsgesetzes zu gehen. Franziska Heine, - die Initiatorin des erst Monate nach Ende der Unterzeichnungsfrist im Petitionsausschuss behandelten Bürgerbegehrens - sprach sich für eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes aus. Es sei wichtig, das "für die Demokratie schädliche Gesetz aus der Welt zu schaffen", sagte die Berlinerin. Zugleich unterstrich sie, dass das Zugangserschwerungsgesetz mit seiner "gefährlichen Symbolpolitik" des reinen Versteckens kinderpornographischer Materialien "erhebliche Schaden für die Informations- und Meinungsfreiheit anrichten würde". Es ist der klägliche Versuch soziale Probleme mit technischern Mitteln zu lösen. Die Politblase der ehrenwerten Ministerin von der Leyen steht somit kurz vor ihrem verdienten Aus. Tod durch spät einsetzende Vernunft, oder so ähnlich. Worum ging es eigentlich ??
Gegen alle Einwände von Experten und wieder aller Vernunft hat das Bundesfamilienministerium die sog. Kinderpornografie-Sperren durchgesetzt. Technisch weitgehend sinnlos und moralisch fragwürdig, wurden die Maßnahmen beschlossen. Ungetrübt von jedweder Fachkenntnis hat Ministerin von der Leyen diesen ausgemachten Blödsinn im Bundestag durchgesetzt. Die Vernunft hat sich nicht durchgesetzt und der Bürger fragt sich welcher Polit-Kuhhandel da vonstatten ging. Das Gesetz drohte, einen "Zensurmechanismus" in Deutschland zu etablieren, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen anwachsen kann. Das neue Gesetz regelt nur den Zugang zu Kinderpornografie. Nichts wird gegen die eigentliche Ursache des Problems unternommen, stattdessen soll es einfach mit einem löchrigen Sichtschutz mittels DNS-Verschleierung geblockt werden! Damit wird die Kinderpornografie nur verdeckt und nicht mal ansatzweise bekämpft. Gesellschaftliche Probleme wie Kinderpornografie sind nicht durch Wegschauen und Ausblenden zu lösen. Stattdessen sollten die Strafverfolgungsbehörden endlich mit genügend Personal und Infrastruktur ausgerüstet werden, um effektiv und gezielt gegen die Hersteller und Verbreiter von Kinderpornografie vorzugehen. Schon heute könnten die Strafverfolgungsbehörden die Anbieter und Produzenten der beanstandeten Seiten mit den Mitteln des Rechtsstaats effektiv verfolgen, tun es aber nicht. Möglicherweise erscheint der juristisch einigermaßen sichere Weg über Verfügungen durch Aufsichtsbehörden oder Gerichte ihr zu lang. Die vorige Bundesregierung versuchte hier, untaugliche und ineffiziente Maßnahmen als Lösung zu verkaufen, anstatt ausreichend Ressourcen für wirksame und zielführende Vorgehensweisen bereitzustellen. Es wurde der Versuch unternommen, den Eindruck zu erwecken, dass kraftvoll an der Beseitigung der schmutzigen Ecken im Internet gearbeitet wird, ohne es tatsächlich zu tun. Für jedes hehre menschliche Verlangen, in diesem Fall dem starken Beschützerinstinkt, den die meisten Erwachsenen gegenüber Kindern haben, gibt es Opportunisten wie die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen und ihre Gleichgesinnten, die bereitstehen um diese Gefühle für ihre eigene Macht und Position auszunutzen. Der Wunsch nach mehr Kontrolle durch Internetzensur wird schamlos auf dem Rücken missbrauchter Kinder ausgetragen. Kinderschutz und Informationsfreiheit werden einfach gegeneinander ausgespielt. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass Kinderpornografie nicht verhindert werden kann aber zukünftig ein Missbrauch der Sperr-Technik drohe. Der Freiheit wird eine weitere Fessel angelegt. Nicht so sehr um das Sperren von Internet-Seiten mit pornografischen Inhalt in Deutschland einzuführen, sondern um elegant die Rahmenbedingungen zu schaffen - die man eigentlich eher aus totalitären Staaten kennt - um missliebige Internetinhalte (die mit dem Strafgesetzbuch heute noch nicht greifbar sind) künftig jederzeit leichter sperren zu können. Mit den vom BKA geführten geheime Blockadeliste entsteht in Deutschland eine Zensur-Infrastruktur, die sich in der Zukunft auch gegen andere, politisch missliebige Ziele richten lasse. Auch wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden. Vorerst soll es jedoch nur um die Erschwerung des Zugangs zu strafbaren Inhalten gehen. Es gibt aber überhaupt keine Garantie, dass die Zensurliste nicht in Zukunft ausgeweitet wird, etwa auf Webseiten politischer Organisationen, Gewerkschaften oder allzu kritischer Presse, meint der FoeBuD Gegenmaßname - DNS-Server WechselnEine einfache Möglichkeit, Zensurversuche im Internet zu begegnen ist, dass Sie Ihren Web-Browser (Internet Explorer, Mozilla-Firefox, Google Chrome, Safari, Netscape, Opera, usw.) anweisen, andere zensurfreie DNS-Server als die Ihres Internet Providers zu verwenden. Normalerweise funktioniert es so, dass auf Ihre Eingabe (z.B. www.henley.de) hin automatisch der DNS-Server ihres Provider angesprochen wird, um die Übersetzung in eine entsprechende IP-Nummmer vorzunehmen, woraufhin erst danach Ihre Anfrage an die IP-Adresse des Zielrechners geschickt wird. So dezentral das Internet auch aufgebaut ist, hier ist der zentraler Punkt, wo Zensoren ansetzen können! Durch Manipulationen der DNS-Tabellen können Anfragen geblockt oder auf ganz andere Rechner umgeleitet werden. Der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs" hat einen eigenen öffentlichen DNS-Server (Domain Name System) 85.214.73.63 eingerichtet, auf dem laut eigener Aussage nicht gefiltert wird. Es gibt weitere, amerikanische, DNS-Server z.B. von OpenDNS mit den IP-Nummern 208.67.222.222 und 208.67.220.220 die man an entsprechender Stelle in seinem Computer ("Netzwerkverbindungen" bei Windows XP) einstellen kann. Nachtrag: Google® hat, im Dezember 2009, auch einen öffentlichen DNS-Server mit den IP-Nummern 8.8.8.8 oder 8.8.4.4 eingerichtet. Es arbeitet, nach Angaben von Google®, schneller als die Nameserver anderer Anbieter. Laut Google® ist Public DNS zu den DNS-Standards kompatibel. Der Dienst enthalte keinerlei Sperren, Umleitungen oder Filter, die das Nutzererlebnis beeinträchtigen könnte. Eine ausführliche Anleitung (in englischer Sprache) zum Ändern der DNS-Server Einstellungen in den gängigen Betriebssystemen ist auf der OpenDNS-Website vorhanden. Auch auf den Google® Internet Seiten ist eine Anleitung vorhanden. Eine, allerdings sehr kurze, deutschsprachige Anleitung wird auf der Seite des Chaos Computer Club hier vorgehalten. Liste frei verwendbarer DNS-ServerNeben den oben genannten DNS-Servern sind weitere verfügbar. Folgenden Nameserver können als Ersatz der Provider-eigenen Nameserver verwendet werden (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Liste, keine Garantie wie lange sie frei verfügbar sind)
Zu viel Sachverstand schadet in der Politik nur.Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig Grundrechts-gefährdend zu sein. Ginge es Ministerin von der Leyen wirklich um Sperre kinderpornographischer Webseiten, könnte sie die Betreiber der Server, auf dem diese Inhalte vorgehalten werden belangen. Der Schleswig-Holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Kinderporno-Websperren. Er erkennt er eine "völlig neue Überwachungsdimension" und sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet", zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle. Auch »Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde« Der Chaos Computer Club: Die hier geplanten geheimen Filtermaßnahmen führen eine unverhohlene Internet-Zensur in Deutschland ein. Es ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar, dass eine Behörde wie das Bundeskriminalamt (BKA) ohne jede Kontrolle und nach eigenen Ermessen eine geheime Blockadeliste führt, zumal von den Web-Blockaden möglicherweise auch legale Seiten erfasst werden könnten. Dem Missbrauch ist hier Tür und Tor geöffnet. Das Gesetz könne man sich sparen, erklärte weiter eine Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC) auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig. Die eigentlich geheime Blockadeliste werde schon bald im Internet zu finden sein – damit hätten Kinderporno-Konsumenten eine perfekte Anleitung. Wikileaks lässt grüßen. Die eine oder andere Lösung . . . . .Eine Lösung für das Problem der Internet-Sperren: Es befassen sich immer häufiger Politiker mit dem Internet, die überhaupt nichts davon verstehen. Heraus kommen Gesetze, bei denen Netzbürger nicht wissen, ob sie zuerst lachen oder doch lieber weinen sollen. Die verantwortliche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend-Arbeit ist (jetzt Bundesministerin für Arbeit und Soziales) hätte damals unverzüglich aus dem Amt entfernt werden müssen, und durch jemand ersetzt werden der/die über ein Mindestmaß an Internetkompetenz verfügt. Frau Ursula von der Leyen steht in der Internetgemeinde ohnehin nicht gerade unter Kompetenzverdacht. In einem Rechtstaat sollte es eigentlich nicht möglich sein, das ein Minister so Erkenntnisresistent agieren kann, ohne dass sich einzelne Vernunftsbegabte sich Ihr mit Erfolg in den Weg stellen. In der freien Wirtschaft (außer natürlich bei der Bahn, wo auch der Staat mit drin hängt und bei manchen Banken) wird meist auch jeder geschasst, der aufgrund völliger Ahnungslosigkeit, erwiesener Unfähigkeit oder fragwürdiger Moral dafür sorgt, dass Vorschläge durchgesetzt werden, die nur viel Geld kosten, aber überhaupt keinen Nutzen bringen - sondern eher behindern. Eine andere Lösung für das Problem der Internet-Sperren: Probleme, die durch die Benutzung der DNS-Server der großen Internet-Provider entstehen können, inklusive des Protokollierens von Zugriffsversuche auf die gesperrte Seiten, von vorne herein vermeiden, indem nur DNS-Server benutzt werden, die nicht von den 5 großen Providern vorgehalten werden, und auch nicht gefiltert werden – z.B. die DNS-Server der FoeBuD (wie weiter oben bereits erwähnt) oder ausländische DNS-Server z. B. OpenSYS (siehe auch oben). Unter Windows 2000/XP kann man einfach in die Systemsteuerung > Netzwerkverbindungen > LAN oder drahtlose Verbindung markieren > Eigenschaften > TCP/IP markieren > Eigenschaften und dort ein oder besser noch gleich die DNS-Server von FoeBuD und OpenSYS eintragen. Für andere Betriebssysteme sind im Internet einige Installationsanweisungen vorhanden. (Siehe Links weiter unten auf dieser Seite.) Was ist zu machen ?Die unten stehenden Links führen zu Youtube.com, wo Filme vorgehalten werden, die genau erklären, wie die Internet-Sperren in der Theorie funktionieren und wie man seinen Computer als Folge der Sperrung am besten einrichtet.
Beispiel für Windows XP: (Netzwerkeinstellungen) In wenigen Sekunden ist (Administratorenrechte vorausgesetzt) das Betriebssystem Windows XP so einzustellen dass auf alternative DNS-Server zugegriffen werden kann.
Im Menüpunkt "Internetprotokoll": ![]() Links zu dem Thema:Warum die geplante Kinderporno-Sperre nicht Gesetz werden darf Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere Proteste gegen Gesetz zu Web-Sperren reißen nicht ab Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.08.10 - 07:43 |